Die Idee des kombinierten Grundeinkommens sieht ein einheitliches Grundeinkommen für jeden Bürger vor. In besonderen Lebensphasen sollte das Grundeinkommen durch bestimmte Beträge aufgestockt werden können. Zusätzlich müssen Bürger mit gesundheitlichen Einschränkungen durch einen weiteren Baustein eine Ergänzung zu dem durchschnittlichen Grundeinkommen erhalten.
Monat: Februar 2019
Datenverkauf durch Meldeämter
Verdrehter Datenschutz!
Die Daten des Bürgers sollen durch verschiedene Datenschutzgesetze geschützt werden und trotzdem werden durch die Meldeämter besonders vor Wahlen Daten der Bürger ohne explizite Zustimmung der Bürger in Größenordnungen an Parteien verkauft. Z.B. zur letzten Kommunalwahl verkaufte die Stadt Erfurt von ihren 214.000 Bürgern mehr als 50.000 Daten an Kandidaten von CDU und Linke. Der Bürger wird durch die Meldeämter auch nicht über Weitergabe seiner Daten in Kenntnis gesetzt.
Der Umgang mit den Daten der Bürger muss dringend neu geregelt werden. Wir brauchen kein Widerspruchsrecht der Bürger gegen die Weitergabe Ihrer Daten sondern die Pflicht der Einholung der Zustimmung des Bürgers zur Weitergabe seiner Daten durch die Meldeämter.
Doch solange jeder gegen die Weitergabe seiner Daten widersprechen muss, sollte er auch Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Daten einlegen. Der Widerspruch an die zuständige Meldebehörde könnte so aussehen:
Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister:
- Datenübermittlung an Parteien und Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen gemäß §50 Abs.1 i.V.m. Abs.5 BMG
- Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz gemäß §36 Abs.2 Satz 2 BMG an das Bundesamt für Wehrverwaltung
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen gemäß §50 Abs.5 BMG an Mandatsträger, Oresse oder Rundfunk
- Datenübermittlung an Adressbuchverlage gemäß §50 Abs.5 BMG
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften gemäß §42 Abs.3 BMG
und bitte, diese künftig zu unterlassen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerspruchs und die Eintragung im Melderegister.
Mit freundlichen Grüßen
oder Sie verwenden den Mustervordruck des Thüringer Datenschutzbeauftragten: https://www.tlfdi.de/tlfdi/wir/infomaterial-mustervordrucke/mustervordrucke/
Gendergerechte Wahllisten
Parteien sollten in Zukunft nur noch Listen so aufgestellt werden können, dass in jeder Zeile eine Frau und ein Mann stehen, d.h. eine Liste mit je einer Hälfte weiblicher Kandidatinnen und männlicher Kandidaten. Entsprechend der abgegebenen Stimmen kommen dann genauso viele Frauen wie Männer in die Parlamente. Nach 100 Jahren #Frauenwahlrecht wird es Zeit, dass Frauen den gleichen Wert in der Politik haben.